Gesetzliche Änderungen für Einzelhändler – AEAO zu § 146a und die neue Mitteilungsverpflichtung

Liebe Kundinnen und Kunden,

wichtige gesetzliche Änderungen stehen bevor, die Ihre tägliche Geschäftspraxis betreffen werden. In diesem Artikel möchten wir Sie über die aktuellen Anpassungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a und die neuen Mitteilungsverpflichtungen informieren. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare Übersicht zu geben, damit Sie frühzeitig und optimal vorbereitet sind.

 

Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Das Bundesministerium der Finanzen (kurz BMF) hat die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems (Ihre Kasse) präzisiert:

  1. Elektronische Übermittlung: Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung gestellt.

  2. Fristen für die Mitteilung:

    • Elektronische Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 mitgeteilt werden.
    • Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.

 

Technische Lösung durch unsere flour Software

Als Ihr verlässlicher Software-Hersteller möchten wir sicherstellen, dass Sie diese neuen Anforderungen problemlos umsetzen können. Daher werden wir bis Anfang viertes Quartal 2024 eine technische Lösung anbieten, die Ihnen die Anmeldung Ihrer elektronischen Aufzeichnungssysteme erleichtert. Diese Lösung wird nahtlos in unsere bestehenden Systeme integriert und Ihnen eine unkomplizierte und rechtssichere Meldung ermöglichen.

Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir Sie auch direkt über unsere regelmäßige Kundeninformation davon in Kenntnis setzen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Implementierung der erforderlichen Änderungen.

 

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